Sportbootführerschein See |
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| Er ist vorgeschrieben auf allen Seeschifffahrtstraßen der BRD innerhalb der Drei-Meilen-Zone für alle Sportboote mit mehr als 3,68 KW (5 PS) Motorleistung und gilt für alle Längen, Tonnagen und KW-Stärken. |
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Voraussetzungen: |
Mindestalter: 16 Jahre,
Antrag auf Zulassung zur Prüfung,
Ärztliches Attest (Vordruck),
1 Lichtbild,
Kopie Kfz-Führerschein oder Polizeiliches Führungszeugnis.
Alle Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen zur Prüfung komplett vorliegen. |
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Lehrgangsort: |
Theorie:
Die theoretische Ausbildung findet in
76437 Rastatt, Niederwaldstraße 9 (Schulungsraum) statt.
Praxis:
Sportboothafen des MYC Greffern. Der Sportboothafen liegt rechtsrheinisch in Greffern.
Anmerkung:
Obige Orte gelten solange nichts anderes vereinbart wurde. |
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Lehrgangsdauer: |
Theorie:
An 10 - 12 Wochentagen = ABENDKURS
Praxis:
Alle praktischen Übungsfahrten finden nach Vereinbarung (Terminabsprache) statt. |
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Lehrgangsstoff: |
Theorie:
Navigation und Gezeitenkunde, nautische Literatur, Rechtskunde,
Wetterkunde, Seemannschaft, Motorenkunde u. a. m.
Praxis:
Es werden alle Manöver und Anforderungen einschließlich seemännische Knoten geübt die zum Führen eines Motorbootes auf Seeschifffahrtstraßen notwendig sind. Entsprechend der Sportbootführerscheinverordnung See, den Vorgaben des DMYV/DSV und den Richtlinien des BVMBW. |
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Prüfungen: |
Die Prüfungsteile Theorie und Praxis erfolgen (zwingend) an einem Tag.
(schriftlich = zwingend, mündlich = eventuell, praktisch = zwingend) |
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Lehrgangsgebühren: |
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses. |
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