Segel- und Yachtschule Südwest

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate = SRC

 
Dieses Zeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen für UKW/VHF und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW/VHF. Das Zeugnis ist unbefristet gültig. Es gilt weltweit im Seefunkdienst; jedoch nicht im Binnenfunk.
 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre, Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis, 2 Lichtbilder, Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen.
 

Lehrgangsort:

Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten und DSC Controller) findet in 76437 Rastatt, Niederwaldstraße 9 (Schulungsraum) statt.
 

Lehrgangsdauer:

5 Abende für UKW – Sprechfunk + 1 Samstag/Sonntag für GMDSS.
 

Lehrgangsstoff:

Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
Literatur, Vorschriften und Gesetze den Seefunk betreffend,
Genehmigung von Seefunkstellen, Technische Merkmale der UKW- und GMDSS (DSC – Controller) Anlagen, Betrieb der Seefunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im offenen Sprachanrufverfahren und im non verbalen (digitalen) mittels UKW/VHF- DSC – Controller bei
Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr in englischer Sprache.
 

Prüfungen:

Schriftliche Prüfung (Fragebogen), praktische Prüfung an den Geräten (UKW Funkgerät und DSC – Controller) und eine mündliche Prüfung (1 – 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag.
 

Lehrgangsgebühren:

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.
 
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