Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate = SRC |
| Dieses Zeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen für UKW/VHF und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW/VHF. Das Zeugnis ist unbefristet gültig. Es gilt weltweit im Seefunkdienst; jedoch nicht im Binnenfunk. |
Voraussetzungen: |
Mindestalter: 15 Jahre,
Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis,
2 Lichtbilder,
Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises,
Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen. |
Lehrgangsort: |
Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten und DSC Controller) findet in
76437 Rastatt, Niederwaldstraße 9 (Schulungsraum) statt. |
Lehrgangsdauer: |
5 Abende für UKW Sprechfunk + 1 Samstag/Sonntag für GMDSS. |
Lehrgangsstoff: |
Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
Literatur, Vorschriften und Gesetze den Seefunk betreffend,
Genehmigung von Seefunkstellen, Technische Merkmale der UKW- und GMDSS (DSC Controller) Anlagen, Betrieb der Seefunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im offenen Sprachanrufverfahren und im non verbalen (digitalen) mittels UKW/VHF- DSC Controller bei
Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr in englischer Sprache. |
Prüfungen: |
Schriftliche Prüfung (Fragebogen), praktische Prüfung an den Geräten (UKW Funkgerät und DSC Controller) und eine mündliche Prüfung (1 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag. |
Lehrgangsgebühren: |
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses. |