Segel- und Yachtschule Südwest

UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk = UBI

 
Für den mobilen UKW Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen (Zonen 1 bis 4) vorgeschrieben. Es gilt für Berufsschiffe und Sportboote, jedoch nur im Binnenbereich! Das Zeugnis ist unbefristet gültig.
 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre, Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis, 2 Lichtbilder, Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen.
 

Lehrgangsort:

Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten) findet in 76437 Rastatt, Niederwaldstraße 9 (Schulungsraum) statt.

Lehrgangsdauer:

6 Abende
 

Lehrgangsstoff:

Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
Literatur, Vorschriften und Gesetze den Binnenfunk betreffend,
Genehmigung von Schiffsfunkstellen, Technische Merkmale der UKW- Anlagen,
Betrieb der Binnenschifffahrtsfunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im offenen Sprachanrufverfahren bei Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr.
 

Prüfungen:

Schriftliche Prüfung (Fragebogen), praktische Prüfung (am Funkgerät)
und eine mündliche Prüfung (1 – 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag.
 

Lehrgangsgebühren:

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses.
 
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