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UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk = UBI |
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| Für den mobilen UKW Sprechfunkdienst auf Binnenschifffahrtsstraßen (Zonen 1 bis 4) vorgeschrieben. Es gilt für Berufsschiffe und Sportboote, jedoch nur im Binnenbereich! Das Zeugnis ist unbefristet gültig. |
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Voraussetzungen: |
Mindestalter: 15 Jahre,
Antrag auf Zulassung zum Erwerb und Erteilung der Erlaubnis,
2 Lichtbilder,
Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises,
Unterlagen komplett und neueren Datums. Sie müssen 2 Wochen vor Prüfungstermin beim PA vorliegen. |
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Lehrgangsort: |
Die theoretische und praktische Ausbildung (an den Geräten) findet in
76437 Rastatt, Niederwaldstraße 9 (Schulungsraum) statt. |
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Lehrgangsdauer: |
6 Abende |
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Lehrgangsstoff: |
Buchstabieralphabet und typische Redewendungen des Funkverkehrs.
Literatur, Vorschriften und Gesetze den Binnenfunk betreffend,
Genehmigung von Schiffsfunkstellen, Technische Merkmale der UKW- Anlagen,
Betrieb der Binnenschifffahrtsfunkanlagen, praktische Verkehrsabwicklung im offenen Sprachanrufverfahren bei Routine-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr. |
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Prüfungen: |
Schriftliche Prüfung (Fragebogen), praktische Prüfung (am Funkgerät)
und eine mündliche Prüfung (1 2 Fallstudien) erfolgen immer an einem Tag. |
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Lehrgangsgebühren: |
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Prüfungsausschusses. |
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